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Aromen-Verbot in Shisha Tabak?! Oder doch nicht?

Ein Artikel von den ShishaBrothers

News
14.08.23 - 09:27
3.528
In einem unserer letzten Videos sprachen wir, die ShishaBrothers über TPD3 sowie eine aktuelle Gesetzesanpassung bezüglich eines Aromen-Verbotes in Tabakprodukten und ob sich dieser Gesetzesentwurf auf Wasserpfeifentabak auswirkt.

Worum geht es?

Der Deutsche Bundestag stimmte am 22.06.2023 dem Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes zu.

In letzter Zeit kursierten viele Gerüchte und falsche Aussagen, dass mit diesem Gesetz ein mögliches Aromen-Verbot für Wasserpfeifentabak bevorstehen könnte. 

Auch wurde immer wieder an verschiedenen Stellen behauptet, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um TPD3 (Tobacco Product Directive 3.0) handelt.

Sowohl verschiedene Shops sowie Hersteller, als auch Influencer warben außerdem zur Teilnahme an einer öffentlichen EU-Konsultation zur "Evaluierung des Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs", um TPD3 und ein mögliches Aromen-Verbot für Wasserpfeifentabak zu verhindern.

Worum geht es in der aktuellen Gesetzesanpassung?

Das dritte Gesetz zu Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes ist eine Anpassung des bereits bestehenden Tabakerzeugnisgesetzes und eine eins zu eins Umsetzung der europäischen Richtlinie 2022/2100/EU.

Ziel dieses Gesetzes ist die Ausweitung des Verbotes charakteristischer Aromen sowie der Kennzeichnungsvorschriften auf sogenannte "erhitzte Tabakerzeugnisse."

Was sind erhitzte Tabakerzeugnisse?

Der Begriff "erhitzte Tabakerzeugnisse" wird in der delegierten Richtlinie 2022/2100/EU definiert.

"Ein erhitztes Tabakerzeugnis ist ein neuartiges Tabakerzeugnis, das erhitzt wird, um Nikotin und andere Chemikalien
freizusetzen, die dann von dem oder den Nutzer(n) inhaliert werden, und dass je nach seinen Eigenschaften den
rauchlosen Tabakerzeugnissen oder den Rauchtabakerzeugnissen zugerechnet wird."

Erhitzte Tabakerzeugnisse fallen somit in die Kategorie der "neuartigen Tabakerzeugnisse".
Der Begriff neuartiges Tabakerzeugnis wird wiederum in der europäischen Richtlinie 2014/40/EU definiert. 

"Ein neuartiges Tabakerzeugnis ist ein Tabakerzeugnis, das

a) nicht in eine der nachstehenden Kategorien fällt: Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Kautabak, Schnupftabak und Tabak zum oralen Gebrauch; und

b) nach dem 19. Mai 2014 in Verkehr gebracht wird [...]."

Umkehrschluss:
Wasserpfeifentabak ist kein neuartiges Tabakerzeugnis.
Wasserpfeifentabak fällt somit nicht in die Kategorie der erhitzten Tabakerzeugnisse.
Die delegierte Richtlinie 2022/2100/EU und somit auch das dritte Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat keine Auswirkung auf Wasserpfeifentabak.

Bei "erhitzten Tabakerzeugnissen" handelt es sich umgangssprachlich um sogenannte Tabakerhitzer (z.B.: IQOS oder GLO)

Warum dann die ganze Panik?

Wie schon erwähnt, wurde von verschiedenen Stellen immer wieder der Begriff TPD3 in Verbindung mit der aktuellen Gesetzesanpassung gebracht.

Was ist TPD3?

TPD3 ist die Tobacco Product Directive 3.0, welche die Produktion, Aufmachung, Vermarktung & Verkauf von Tabakprodukten auf EU-Ebene reguliert.

Eine Anpassung dieser Richtlinie ist alle 10 Jahre vorgesehen.
Die letzte Anpassung (TPD2) wurde 2014 beschlossen und musste bis 2016 umgesetzt werden.

Somit wird TPD3 vermutlich ab 2024 ausgearbeitet und könnte ab 2026 Anwendung finden.

Aktuell gibt es für TPD3 jedoch noch keine bekannten Inhalte oder gar einen Gesetzesentwurf.

Dass mit TPD3 also ein Aromen-Verbot für Wasserpfeifentabak kommen könnte, bleibt reine Spekulation.

Public Hearing der EU

Die EU führte vom 21. Februar 2023 bis 16. Mai 2023 eine öffentliche Konsultation zur „Evaluierung des Rechtsrahmens für die Eindämmung des Tabakgebrauchs“ durch.

Von vielen Herstellern, Shops & Influencern aus dem Shisha-Bereich wurde dazu aufgerufen, an dieser Konsultation teilzunehmen.

Den Link zur Umfrage sowie eine Anleitung zum "bestmöglichen Ausfüllen", fand man auf der Website "Save our Shisha" welche von der ESCA (European Shisha Community Alliance) und dem Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V. betrieben wurde.

Auf der Website "Save our Shisha" wurde dazu aufgerufen, an der Konsultation teilzunehmen, um ein mögliches Aromen-Verbot für Wasserpfeifentabak zu verhindern.

Die Konsultation wurde aber auch immer wieder von verschiedenen Stellen mit der aktuellen Gesetzesanpassung in Verbindung gebracht.


Die delegierte Richtlinie 2022/2100/EU und somit die Grundlage für das dritte Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde jedoch bereits am 29.06.2022 beschlossen.

Ein Zusammenhang zwischen der EU Konsultation und der aktuellen Gesetzesanpassung ist damit ausgeschlossen.

In der Konsultation ging es um Auswirkungen des Tabak-Konsums auf die Umwelt, die Wirksamkeit bisher getroffener Maßnahmen zur Eindämmung des Tabak-Konsums, aber vor allem um Tabak-Werbung.

Außerdem gab es ein freies Textfeld für persönliche Anmerkungen.

Die Anleitung zum Ausfüllen der Umfrage von der ESCA sah einerseits vor, für bessere Werbe-Bedingungen zu stimmen und Hinweise bezüglich eines möglichen 
Aroma-Verbotes in das freie Textfeld einzutragen.

ShishaSummit 2023

Im Vorfeld der EU Konsultation fand das ShishaSummit in der Schweiz statt. 

In einem der Beiträge wurde erwähnt, dass die EU eine Ausweitung des Aromen-Verbotes auf Wasserpfeifentabak ab 2025/2026 plane.

Bisher gibt es dafür jedoch noch keinerlei gesetzliche Grundlage.

Auch inwiefern dieses kommende Aromen-Verbot für 2025/2026 in Zusammenhang mit der EU Konsultation stehen soll, bleibt unbeantwortet. 

Fazit


Es gibt aktuell kein bestehendes, entworfenes oder geplantes Gesetz, weder auf EU-Ebene, noch auf nationaler Ebene, welches ein Aromen-Verbot für Wasserpfeifentabak vorsieht.

Alle Diskussionen diesbezüglich bleiben aktuell reine Spekulation und beruhen auf keiner gesetzlichen Grundlage. 

Auf unserem Kanal findet ihr noch einmal alle Informationen in Videoform.

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Kommentare

Khabir

15.08.2023 - 12:45

User Khabir

Vielen Dank für den Artikel! Sehr informativ und gut auf den Punkt gebracht!