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Neues Jugendschutzgesetz - Das sind die Folgen

Tabak erst ab 18 kaufen!

News
21.03.16 - 12:34
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Ab dem 01.04.2016 treten in Deutschland einige Änderungen des Jugendschutzgesetz in Kraft, die insbesondere uns als Online Shop-Betreiber und damit auch Euch als Kunden betreffen. Wir möchten euch aufklären, was sich ab dem 1. April 2016 für DICH ändert, wenn du online deinen Tabak bestellst. "... c) Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt: (3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden." Damit schiebt der Gesetzgeber der Abgabe von Tabakwaren im Versandhandel an Minderjährige einen Riegel vor. Das bisherige Jugendschutzgesetz war im Versandhandel nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht gültig (LG Koblenz vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07). Dort wurde entschieden, dass eine Altersprüfung nicht nötig ist, da der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich verlangt.

 

Was ändert sich für mich jetzt genau?

1. Die Shop Webseite

Jedes Mal wenn du auf einen Online-Shop gehst, der Tabak verkauft, wird dir eine Meldung angezeigt. Diese Meldung werden viele von diversen "anderen Seiten" kennen :D -  "Sind Sie 18 oder älter? Ja - Seite betreten ; Nein - Seite verlassen" Ob das Pflicht wird, steht derzeit recht schwammig im Gesetzestext und wird die Zukunft entscheiden.

2. Der Bestellprozess

Sobald du Tabak im Warenkorb hast und deine Bestellung abschicken willst, wird es eine Fehlermeldung geben. Bevor du Tabak bestellen magst, muss der Shop-Betreiber nämlich prüfen, ob du wirklich 18 oder älter bist. Und dazu reicht es ab jetzt nicht mehr der Hinweis im AGB des Shops. Der Gesetzgeber schlägt hierfür den Schufa-Q-Bit Check oder eine Überprüfung der Personalausweisnummer vor. Somit weiß der Shop, dass du 18 oder älter bist & darf dir den Tabak zuschicken.

3. Versand meiner Ware

Aber noch nicht genug. Sobald die Post dir deine Ware bringt, wird überprüft, ob derjenige, der die Post annimmt, auch älter als 18 Jahre ist. Derjenige muss seinen Reisepass oder Personalausweis an der Türe herzeigen.   Das Jugendschutzgesetz ist wichtig. Auch finden wir, dass keiner unter 18 Jahre regelmäßig Shisha rauchen soll. Aber was sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, ist wieder nur halb zu Ende gedacht. Bei Alkohol gibt es nach wie vor diese Prüfung nicht. Wie schon mal vor paar Tagen in einem Artikel geschrieben, wird sich in diesem Jahr einiges für uns Shisha Raucher ändern. Leider ist das Gesetz oft sehr schwammig formuliert, dass man derzeit noch nicht genau weiß, wie es sich genau auswirkt. Sobald wir mehr Infos dazu haben, melden wir uns wieder!

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