Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?
Wann ist das erlaubt?
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21.06.22 - 15:52
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Abgesicherte Information
Alle Angaben wurden vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) geprüft und bestätigt.
Shisha Tabak rauchen ab wann? Das sagt das Gesetz!
Um Shisha Tabak rauchen zu dürfen, muss man 18 Jahre alt sein.
Der § 10 des Jugendschutzgesetzes gibt uns hier eine genaue Antwort: Weder die Abgabe noch das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte darf Kinder und Jugendlichen erlaubt werden. Tabakwaren sind ab 18 Jahren.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1)In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Wann darf man Dampfpaste, Zellstoff oder Steine rauchen?
Tabakersatz darf man auch unter 18 Jahren rauchen.„Die Abgabe kohlebetriebener Wasserpfeifen mit Kräutern oder aromatisierten nikotinfreien Shiazo-Dampfsteinen, Dampfgele, Dampfpasten o. ä. an und das Gestatten des Konsums selbiger durch Kinder und Jugendliche ist gesetzlich nicht verboten. § 10 JuSchG begründet »lediglich« ein Abgabeverbot für nikotinhaltige Tabakwaren und elektronisch betriebene Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und zwar unabhängig davon, ob nikotinfreie oder nikotinhaltige Liquids konsumiert werden.“
Wann darf ich in Shisha Bars, Shisha Cafes oder Shisha Lounges?
Shisha Bars darf man unter gewissen Umständen auch schon unter 18 betreten. Hier ist wichtig, dass sich der Betreiber an gewisse Richtlinien hält.
„Shishabars sind Gaststätten nach dem Gaststättengesetz (§ 1 GastG), wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten wird demnach in § 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.
Der Zugang von Minderjährigen zu Shisha Bars ist im Jugendschutzgesetz leider nicht separat geregelt. Wenn die Betreiber solcher Lokalitäten die Vorgaben des § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG), ggfs. auch § 4 JuSchG sowie die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz – GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl. S. 314) BayRS 2126-3-G beachten, dürfen Minderjährige solche Lokalitäten besuchen.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.“
Ab wann darf ich Shisha Shops betreten?
Hierfür gibt es keine Altersbegrenzung.Für das Betreten der Shisha Shops an sich gibt es keine Altersbegrenzung, jedoch entscheiden einige Shopbetreiber von sich aus, dass sie den Zutritt nur an über 18-Jährige gewähren.
Ab welchem Alter darf ich mir Shisha Zubehör (Kohle, Zangen, Kohlenanzünder, Shishas, etc.) kaufen?
Hierfür gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung, jedoch wird den Händlern vom Verkauf von Raucherbedarfsartikel abgeraten.„Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche zu verzichten. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.
Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten.“
Altersbeschränkungen im Überblick
Was? | Ab wie vielen Jahren? |
---|---|
Shisha Tabak: | ab 18 Jahren |
Dampfpaste: | kein Tabak/Nikotin und Nutzung in konventionellen Wasserpfeifen ohne Altersbeschränkung |
Zellstoff: | kein Tabak/Nikotin und Nutzung in konventionellen Wasserpfeifen ohne Altersbeschränkung |
Steine: | kein Tabak/Nikotin und Nutzung in konventionellen Wasserpfeifen ohne Altersbeschränkung |
Shisha Bars: | i. d. R. Zugangsbeschränkung in Gaststätten beachten |
Shisha Shops: | ohne Altersbegrenzung, jedoch von einigen Händlern selbst reguliert |
Shisha Zubehör: | ohne Altersbegrenzung, jedoch von einigen Händlern selbst reguliert |
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